Erweiterte Vorsorge, um frühkindliche Karies zu verhindern

Die Freude über den Nachwuchs ist groß. Doch junge Eltern stehen oft vor vielen Fragen, gerade wenn es um die Gesundheit ihrer Sprösslinge geht. Dazu zählt auch die Zahngesundheit. Dürfen kleine Kinder schon naschen? Ab wann beginne ich bei meinem Kind mit dem Zähneputzen? In unserer Zahnarztpraxis helfen wir Ihnen gerne weiter und beantworten alle Fragen, damit Ihr Kind möglichst ein Leben lang gesunde Zähne behält.

Studie zeigt alarmierendes Ergebnis

Denn leider gehört frühkindliche Karies zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkindalter. Bereits nach dem Durchbruch des ersten Milchzahnes kann Karies auftreten und auch die nachfolgenden Milchzähne schädigen. Bundesweit sind 13,7 Prozent der Dreijährigen in Deutschland von frühkindlicher Karies betroffen (‚Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe/ DAJ 2017‘), demnach haben die Kleinen im Schnitt drei bis vier kariöse Zähne. Beachten Eltern aber frühzeitig einige wichtige Regeln, bleibt ihnen und dem Nachwuchs diese schmerzhafte Erfahrung und eine aufwendige Behandlung erspart.

Neue zahnärztliche Früherkennungsleistungen im Überblick:

Anfang diesen Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen für Kinder ausgeweitet, um frühkindliche Karies zu vermeiden. Jetzt besteht ab Durchbruch des ersten Zahnes Anspruch darauf.

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können zukünftig bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Bislang ist dies erst für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Ab dem 6. Lebensmonat besteht nun ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
  • In diesem Rahmen sollen Zahnärzte auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und in der Anamnese die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.
  • Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder ab dem 6. Lebensmonat zur Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern Zahnkaries vorliegt. Fluoridlack trägt durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern.

(Quelle: G-BA)

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